Steuerberatung für Vereine
Engagement in Vereinen verdient hohe Anerkennung. Denn Vereine fördern das Gemeinwohl. Steuerliche Vorteile erhalten Vereine mit gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten. So sind Sie sicher vor steuerlichen Nachteilen und bewegen sich rechtskonform im Steuerwesen.
Unsere Beratung reicht in die folgenden Bereiche:
- Körperschaftssteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Informationen zu Spenden und Mitgliedsbeitrag
- Gewerbesteuer
- Kapitalertragssteuer
Gemeinnützige Vereine dürfen aus ihren Einnahmen keine dauerhaften Rücklagen bilden. In Ihrer Steuererklärung können sie jedoch einem bestimmten Zweck zugewiesen werden. So kann beispielsweise die Pflege des Vereinsgrundstücks als Verwendungszweck der Einnahmen festgelegt werden. In meiner Kanzlei in Berlin berate ich Sie gern zu Ihren Möglichkeiten und den zulässigen Zweckbindungen.